Warnhinweis EXPO GUIDE, MULPOR Company, International Fairs Directory und ähnliche dubiose Anbieter
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie vor dubioser Post von ausländischen Firmen warnen, die sich unter dem Deckmantel der Firmenkontaktmesse einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenbuch oder dgl. erschleichen möchten. Daher unser Hinweis an dieser Stelle:
Wir stehen in keinerlei Verbindung zu folgenden Firmen
- EXPO GUIDE
- FAIRGUIDE.COM
- Construct Data Verlag AG
- MULPOR Company
- International Fairs Directory
oder ähnlichen dubiosen Anbietern
und distanzieren uns ausdrücklich von den Geschäftspraktiken dieser Unternehmen. Von uns werden Sie auch nie solch eine Aufforderung erhalten.
Wir haben Kenntnis davon erhalten, dass Aussteller unserer Veranstaltungen von Firmen wie International Fairs, EXPO GUIDE aus Mexiko, MULPOR Company o.ä. dubiosen Firmen kontaktiert werden. Diese Firmen verschicken Bestellformulare für Katalogeinträge, die auf den ersten Blick so aussehen könnten, als stammten sie von uns. Auch werden Aussteller aufgefordert, Firmendaten abzugleichen und in einem beigefügten Auftragsformular zu vervollständigen oder richtig zu stellen, um Anwendern eine problemlose Kontaktaufnahme mit dem Aussteller zu ermöglichen. Aussteller, die dieser Aufforderung nachkommen, schließen einen Mehr-Jahresvertrag über die Veröffentlichung ihrer Firmendaten, wodurch jährliche Kosten in Höhe von mehr als 1000 EUR verursacht werden. Wir stellen ausdrücklich klar, dass wir in keinerlei Verbindung zu diesen Firmen und weiteren Unternehmen, die in unserem Namen solche Angebote unterbreiten, stehen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Geschäftspraktiken dieser Unternehmen.
Wenn Sie bereits das Auftragsschreiben für International Fairs, Expo Guide, Fair Guide oder Construct Data Verlag o.ä. unterzeichnet und auf diese Weise einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, raten wir Ihnen dringend, Ihre Erklärung unverzüglich wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Darüber hinaus sollten Sie den Vertrag kündigen, um eine Bezugsverpflichtung für die Zukunft auszuschließen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LG Köln vom 04.07.2007, "Az. 9 S 44/07. (https://openjur.de/nw/lg_koln-rspr.html)
Danach kann die Angebotsannahme zur Eintragung in ein Internetverzeichnis trotz Nennung der monatlichen/ jährlichen Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber ergibt.Schließlich sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren, um eineZahlungspflicht zu überprüfen. Angebote anderer Verlage bzw. Messepublikationenstehen nicht im Zusammenhang mit Veranstaltungen unseres Hauses!
Weiterführende Infos finden Sie unter diesen Links:
https://www.auma.de/de/medien/meldungen/entgelt-fuer-unbekanntes-online-verzeichnis-ist-wucher
https://www.auma.de/de/medien/meldungen/warnung-vor-international-fairs-directory
https://www.auma.de/de/suchergebnisse?#k=expoguide